Inhalt der Seite

Bezirksstelle Gladbeck

GLA_BSL_001 GLA_BSL_002

Herzlich Willkommen auf der Seite der Bezirksstelle Gladbeck des Jobcenters Kreis Recklinghausen. Hier erfahren Sie, wie Sie die Bezirksstelle in Gladbeck erreichen. Die Bezirksstelle des Jobcenters in Gladbeck wird geleitet von Karin Byrszel und Uta Bruns.

Organisatorisch und personell verantwortlich ist die Stadt Gladbeck, vertreten durch die Bürgermeisterin. Weiterführende Informationen zur Stadt Gladbeck erhalten Sie auf der Internetseite der Stadt: www.gladbeck.de.

 


Tägliche Telefonsprechstunde

Das Jobcenter in Gladbeck bietet eine tägliche Telefonsprechstunde zu Fragen rund um den Bezug von Leistungen der Grundsicherung an. Mit der Telefonsprechstunde verbessert das Jobcenter seine Erreichbarkeit und schafft einen kurzen Draht zur Leistungssachbearbeitung.

Unter den folgenden Rufnummern sind die Teams der Leistungsabteilung immer monatgs bis freitags in der Zeit von 8.30 bis 9.30 Uhr für die Kundinnen und Kunden erreichbar. Die Teamzugehörigkeit ergibt sich aus den Anfangsbuchstaben des Nachnamens.

TeamRufnummer
Buchstabe A - Did696-311
Buchstabe Die - Kasp696-312
Buchstabe Kasq - Rn696-313
Buchstabe Ro - Z696-314
Neuanträge696-315




Aktuelles

10. Dezember 2023

Notdienst zwischen den Feiertagen

Das Jobcenter in Gladbeck bleibt ab Heiligabend, 24. Dezember 2023, bis Neujahr, 1. Januar 2024, geschlossen. Bürgerinnen und Bürger werden daher gebeten, dringende Angelegenheiten frühzeitig vor den Feiertagen zu erledigen - insbesondere Weiterbewilligungsanträge für Januar 2024.

Hierzu kann auch der Online-Service des Jobcenters Kreis Recklinghausen genutzt werden. Hier können Leistungsanträge, Weiterbewilligungsanträge und Veränderungsmitteilungen online bearbeitet und eingereicht werden. Zudem steht für das Einreichen von Unterlagen ein Kontaktformular mit Dokumenten-Upload zur Verfügung.

Für ausschließlich dringende Notfälle richtet das Jobcenter in Gladbeck vom 27. bis 29. Dezember 2023 einen Notdienst ein, der über die zentrale Rufnummer des Rathauses in Gladbeck erreichbar ist: 02043 99-0.

Ab Montag, 2. Januar 2024, ist das Jobcenter in Gladbeck wieder wie gewohnt zu erreichen.




Online-Service

Der Online-Service des Jobcenters Kreis Recklinghausen steht Ihnen zur kontaktlosen Erledigung Ihrer Anliegen zur Verfügung. Hier können Sie sicher und unkompliziert

  • einen erstmaligen Leistungsantrag,
  • einen Weiterbewilligungsantrag sowie
  • eine Veränderungsmitteilung

am Computer oder am Tablet ausfüllen und direkt an das Jobcenter senden. Nach dem Absenden Ihrer Unterlagen erhalten Sie eine Eingangsbestätigung an Ihre E-Mail-Adresse.

Für Anfragen, weitere Nachrichten und die Übersendung von Unterlagen in digitaler Form steht Ihnen im Online-Service zudem zur sicheren Übertragung ein Kontaktformular mit einer Upload-Funktion zur Verfügung.

Zum Online-Service des Jobcenters Kreis Recklinghausen gelangen Sie hier (Link):



Das Haus der sozialen Leistungen

Im Haus der sozialen Leistungen steht der Mensch stets im Mittelpunkt. In Gladbeck gehören dazu das Jobcenter sowie die Ämter für Bildung und Erziehung, Soziales und Wohnen, Jugend und Familie, Integration und Sport. Sie kümmern sich um vielfältige Anliegen und arbeiten dabei eng zusammen mit zahlreichen Anbietern von sozialen Dienstleistungen.

Angesichts der vielen Ansprechpartner für die unterschiedlichen Anliegen finden sich nicht alle Kundinnen und Kunden alleine zurecht. Sie laufen Gefahr, sich an die falschen Stellen zu wenden und so unnötig Zeit zu verlieren. Damit dies möglichst nicht mehr geschieht, können sie die Hilfe des Lotsen in Anspruch nehmen.

Diese Aufgabe hat Stefan Grewer übernommen. Er kümmert sich um Ihre Anliegen, berät und gibt Orientierungshilfen, indem er die richtigen Wege weist und Kontakte anbahnt.

Beratungstermine erhalten Sie:

  • im Kundencenter des Jobcenters, Wilhelmstraße 10,
  • im Servicecenter des Amtes für Soziales und Wohnen, Wilhelmstraße 8 oder
  • direkt bei Lotse Stefan Grewer: Telefon: 02043 99-2064, E-Mail: stefan.grewer@stadt-gladbeck.de.

Antragsaufnahme

Das Jobcenter ist Ihr Ansprechpartner für Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, Zweites Buch (SGB II) in Gladbeck. Wir helfen Ihnen weiter, wenn Sie erwerbsfähig sind und selbst aus eigenen Kräften und Mitteln, zum Beispiel durch Einkommen, Vermögen, Leistungen Angehöriger oder anderer vorrangiger Sozialleistungsträger, den notwendigen Lebensunterhalt nicht bestreiten können.

Jede Antragstellung setzt eine Klärung Ihrer persönlichen Situation voraus. Die Antragsannahme erfolgt deshalb grundsätzlich in einem persönlichen Beratungsgespräch im Rahmen eines vereinbarten Termins. Hierzu wenden Sie sich telefonisch an das Neuantragsteam unter Telefon 02043 696-315 oder persönlich an das Kundencenter im Erdgeschoß Wilhelmstraße 10.

Mit der Aufnahme Ihrer persönlichen Daten wird der für die eventuell spätere Leistungsgewährung wichtige Zeitpunkt der Antragstellung registriert.

Wir prüfen mit Ihnen gemeinsam, ob Sie aufgrund Ihrer persönlichen Situation einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben. Wir versuchen aber auch, Ihnen dabei zu helfen, vorrangige Ansprüche geltend zu machen.

Sie können Ihren Antrag online stellen in unserem Online-Service (Link) oder schriftlich einreichen. Dies ersetzt jedoch nicht das persönliche Beratungsgespräch. Wir werden in diesen Fällen zu Ihnen Kontakt aufnehmen und einen Termin vereinbaren.

Zur Antragsaufnahme sind folgende Unterlagen immer mitzubringen:

  • Gültiger Personalausweis oder Pass
  • Aktuelle Miet- und Heizkostennachweise
  • Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen (z.B. Lohnabrechnungen, Bewilligungsbescheide Arbeitslosengeld I, Bafög, Kindergeldzahlungen, Rentenbescheide)
  • Kontoauszüge aller Konten für alle Personen der Bedarfsgemeinschaft
  • Vermögensnachweise (z.B. Sparbücher, Wertpapiere, Lebensversicherungen, Kfz-Unterlagen, Haus- und Grundbesitz)
  • Sozialversicherungsausweise, Krankenversicherungskarten, Rentenversicherungsnummern, Kindergeldnummern

Zusätzlich können erforderlich sein:

  • Schulbescheinigungen bei Kindern ab 15 Jahren
  • Nachweise über Unterhaltsregelungen, gegebenenfalls Nachweis über Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
  • Bei Haus- und Wohnungseigentum sind Finanzierungsnachweise, Tilgungspläne, Nachweise über öffentliche Abgaben erforderlich

Das Internet kann und soll den persönlichen Kontakt nicht ersetzen. Sprechen Sie uns an, wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Anregungen und Hinweise sind ausdrücklich erwünscht, um einen immer gleichbleibend guten und aktuellen Service für alle Bürgerinnen und Bürger bieten zu können.

Für Beratungsgespräche mit Ihren Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern vereinbaren Sie bitte immer vorher einen Termin.

Vermittlung in Arbeit

Hauptaufgabe des Jobcenters ist es, Bürgerinnen und Bürger dabei zu unterstützen, ihre Hilfebedürftigkeit zu überwinden und sie in Ausbildung und Arbeit zu vermitteln. Mit unserem Beratungs- und Integrationsangebot fördern und fordern wir erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Der Anspruch auf Grundsicherung hängt wesentlich davon ab, dass Hilfebedürftige sich aktiv um Arbeit bemühen und die Förderangebote annehmen.

Um Sie erfolgreich in den Arbeitsmarkt zu vermitteln, gehen wir auf Ihre individuelle Situation ein: Ihre Stärken, Schwächen, beruflichen Interessen und Ihre persönliche Lebenssituation. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir eine individuelle Integrationsstrategie und überlegen, welche Schritte notwendig sind, damit sich Ihre Chancen auf eine Arbeitsstelle verbessern. Eine Erweiterung Ihrer fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten könnte notwendig sein. Sie erhalten Angebote zur Unterstützung bei Bewerbungen, werden auf Trainingsmaßnahmen und Arbeitsgelegenheiten hingewiesen.

Ihr Ansprechpartner hilft Ihnen dabei, passende Stellenangebote zu finden. Er zeigt Ihnen auch Möglichkeiten auf, wie Sie selbstständig auf Arbeitssuche gehen können. Mit Ihrem Ansprechpartner können Sie alle offenen Fragen klären, die Sie zu Ihrer persönlichen Situation und Ihren Bewerbungen haben.

Mehr über unsere Angebote für eine erfolgreiche Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit finden Sie hier.

Gladbeck-Card

Die Stadt Gladbeck gibt die "Gladbeck-Card" aus, um bestimmten Personengruppen die Teilnahme am gesellschaftlichen und kulturellen Leben zu ermöglichen.

Zuständige Dienststelle für die Ausgabe bei der Stadt Gladbeck ist das Bürgeramt, Neues Rathaus, Willy-Brandt-Platz 2, 45964 Gladbeck.